1. Erfüllungsort.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsvorfälle mit unsererFirma ist der Sitz unserer Firma.

2. Angebote.
Die Angebote sind freibleibend, auch dann, wenn dies nicht besonderserwähnt ist.

3. Aufträge.
Die Aufträge sind erst durch unsere Auftragsbestätigungen angenommen.Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bestätigte Aufträge können nichtmehr storniert werden.

4. Lieferung.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, versichert abWerk, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt frachtfreiEmpfangsstation ab einem Rechnungswert von 1000,- € netto. Versicherungskosten werdendem Käufer in Rechnung gestellt, die Gefahr geht mit der Mitteilung der Versandbereitschaftoder spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über. Abschlüsse werden nurmit einer Laufzeit von 6 Monaten bei höchstens 3 Teillieferungen angenommen. Berechnungerfolgt zum jeweils gültigen Tagespreis. Wenn infolge Verschuldens des Käufers die Abnahmenicht rechtzeitig erfolgt, so steht uns das Recht zu, nach Erteilung einer Nachlieferfrist von 10Tagen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen. BeiLieferungserschwerungen, die durch unvorhergesehene Schwierigkeiten, Betriebsstörungen,Krieg, Streiks, Transportschwierigkeiten und behördliche Maßnahmen, sowie jede Art vonhöherer Gewalt entstanden sind, verlängert sich entsprechend die Lieferzeit ohne Anspruch aufSchadensersatz und berechtigt uns, unsere Lieferverpflichtungen teilweise aufzuheben, wenndie Umstände es erfordern sollten. Die Nachlieferfrist beträgt 8 Wochen und ist vom Käufermittels eingeschriebenem Brief zu stellen. Die Lieferfrist beginnt nach völliger Klarstellung desAuftrages und Eingang aller zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen.Fixtermine können nicht angenommen werden.

5. Preise.
Die Berechnung erfolgt im allgemeinen zu den vereinbarten Preisen. Sollten sichin der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Herstellerkosten wesentlicherhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt. Im Falle derErhöhung des Preises ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Berechnungnach kg wird Brutto für Netto geliefert und berechnet. Dies gilt insbesondere für Rollenware, woHülsen und Verpackung nicht abgezogen werden können.

6. Werkzeuge.
Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Klischees, Druck- undPrägewalzen usw. erwirbt der Käufer kein Anrecht auf die Werkzeuge selbst. Diese bleiben injedem Fall Eigentum des Lieferwerkes, unbeschadet etwaiger Musterschutzansprüche desKäufers. Für eigene Entwürfe beansprucht das Lieferwerk den gesetzlichen Schutz.

7. Zahlung.
Die Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Porto und Verpackung, diezu Selbstkosten berechnet werden. Jede Rechnung wird nach Ablauf des Netto-Zahlungszielesohne Verzugssetzung fällig. Für Zahlungen, die nach diesem Tage eingehen, werdenVerzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen berechnet. Schecks und Wechsel werdenunter dem Vorbehalt des Gegenwerteinganges gutgeschrieben. Diskont- und Wechselspesengehen zu Lasten des Käufers. Die Hergabe von Eigenakzepten berechtigt nicht zumSkonto-Abzug. Die Annahme von Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. DieAufrechnung von Gegenforderungen, die Zurückhaltung des Kaufpreises und Abzüge jeder Art,insbesondere für Verpackung ist unzulässig. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträgeist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet und kann für sämtliche nochausstehende Lieferungen aus allen Abschlüssen Barzahlung vor Lieferung der Ware verlangen.Offener Kredit wird nur solange gewährt, als uns derselbe gesichert erscheint. Eine Änderung inder Person des Käufers oder in dessen Vermögensverhältnissen, die nach Abschluß desKaufvertrages eintritt oder uns erst nachträglich bekannt wird, berechtigt uns, vom Vertragezurückzutreten oder für weitere Lieferungen Vorauszahlungen bzw. Sicherheiten zu verlangen.Der Kaufpreis für schon gelieferte Waren wird alsdann sofort fällig, auch wenn derselbe durchWechselzahlung bereits gedeckt ist. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit einer Zahlung imVerzug ist.

8. Eigentumsvorbehalt.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus derGeschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen und bis zur Einlösung der dafürhergegebenen Wechsel und Schecks bleiben alle von uns gelieferten Waren unser Eigentumund können im Falle des Zahlungsverzuges von uns zurückgenommen werden. Der Käufer istbis zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt, die Gegenstände an Dritte zu verpfänden oder zurSicherung zu übereignen. Er darf sie nur im Rahmen seines laufenden Geschäftsverkehrsweiterverkaufen oder weiterverarbeiten. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf dieunter Eigentumsvorbehalte stehenden Waren unverzüglich mitzuteilen. Der Eigentumsvorbehaltbezieht sich auch auf die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende neue Ware. ImFalle der Weiterveräußerung gelten alle Forderungen als an uns abgetreten. Einer besonderenAbtretungserklärung bedarf es nicht. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er im Verzugist, die Abtretung seinen Unterbestellern bekanntzugeben und uns die erforderlichen Auskünftezu geben, sowie Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenenSicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen desKäufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

9. Muster.
Der Besteller trägt seinerseits die Verantwortung und haftet dafür, dass von ihmbestellte Markenzeichen, Warenaufmachungen, Werbeverse usw. die Rechte Dritter nichtverletzen. Von unserer Seite erfolgt keine Nachprüfung in dieser Hinsicht. Entwürfe,Reinzeichnungen und Klischees werden von uns zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. BeiDruckaufträgen: Bitte prüfen sie den Drucktext lt. Anlagen genau nach. Änderungen sind nur beisofortiger Anzeige möglich. Wenn von Ihnen keine verbindliche Druckskizze vorliegt, wird derDruckstand von uns nach besten Wissen festgelegt. Klischeekosten sind im Preis nichtenthalten, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt.

10. Beanstandungen.
Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sieinnerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Soweit sie sichals begründet erweisen, steht es uns frei, die Ware ohne Ersatzlieferung zurückzunehmen oderErsatz zu leisten, soweit die fehlerhafte Ware zurückgegeben wird. Weitergehende Ansprüche,insbesondere auf Schadensersatz, Erstattung von Arbeitslöhnen usw. sind ausgeschlossen.Ersatz oder Gutschrift kann nur für zurückgehende Ware erfolgen. Die zweckmäßigeVerwendbarkeit der von uns gelieferten Verpackungsmaterialien und Artikel ist ausschließlichSache des Bestellers. Eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. Beanstandungen vonWaren, deren Auftragserteilung länger als 6 Monate zurückliegt, sind grundsätzlichausgeschlossen. Dem Verkäufer sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 %, bei Aufträgenoder Einteilungen unter 100 kg bis zu 20 % gestattet. Die Breiten- und Längentoleranzenbetragen +/- 5 %, mindestens jedoch 10 mm. Für Stärke- und Gewichtsschwankungen geltendie allgemein üblichen Toleranzen nach GKV. Eine Gewähr für Haftfestigkeit undLichtbeständigkeit wird nicht geleistet. Kleinere Farbabweichungen zu eingesandten Vorlagenmüssen wir uns vorbehalten. Ebenso können Paßdifferenzen bis zu 5 mm nicht beanstandetwerden. Bei der Fertigung von Beuteln und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einerverhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteilbis zu 2 % der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in derVerarbeitung oder im Druck liegt. Ebenso müssen wir uns eine Zähldifferenz von 3 %vorbehalten. Bei allen Beanstandungen gilt die GKV- Schiedsklausel, nach der die reklamierteWare von einem Materialprüfer abgenommen wird. Sonderfarben und Sonderanfertigungenschließen Reklamationen aus.

11. Muster.
Muster, die einer Bestellung zugrunde gelegt werden, gelten nur als ungefähreGrundlage der Lieferung. Eine Gewähr für absolute Haltbarkeit der Farben wird, auch wenndiese als lichtecht oder lichtbeständig bezeichnet werden, nicht übernommen; geringeAusbleichungen bzw. Verblassen der Farben müssen vorbehalten bleiben.

12. Archivierung.
Für die von uns nach schriftlichen Sondervereinbarungen archiviertenEndfilme und Reinzeichnungen haben wir die übliche Sorgfaltspflicht. Wir haften jedoch nichtbei Ereignissen höherer Gewalt, Brand- und Wasserschäden sowie Diebstahl und Vandalismus.Die Archivierungsdauer beträgt maximal 5 Jahre.

13. Auslieferungslager.
Für Verkäufe ab Auslieferungslager gelten die gleichenBedingungen wie für die Lieferung ab Werk. Die vorstehenden Verkaufs- undLieferungsbedingungen bilden die ausschließliche Rechtsgrundlage für alleGeschäftshandlungen mit uns. Sie gelten auch dann, wenn sie dem Geschäftspartner nur ausfrüheren Geschäften bekannt sind, oder den Umständen nach bekannt sein müssen. AndereVereinbarungen, insbesondere abweichende Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen desKäufers, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.Unsere Bedingungen gelten vom Käufer als anerkannt, wenn er nicht unverzüglich nach Erhaltschriftlich widerspricht. Schweigen gilt als Zustimmung. Abmachungen, die mit unserenVertretern oder mündlich getroffen sind, gelten erst dann als verbindlich, wenn sie von unsschriftlich bestätigt sind.